Nachlassgerichte

Sie sind RechtspflegerIn oder SachbearbeiterIn in einer Nachlassangelegenheit? Ein Nachlasspfleger bzw. Nachlassverwalter ist vielleicht schon mit der Sicherung des Nachlasses beauftragt worden. Aber Sie finden die Erben nicht.
Oft bleiben Nachlassangelegenheiten liegen, weil ein Teil der Erben oder alle Erben nicht gefunden werden können.
Wir sind darauf spezialisiert, die Erben weltweit zu finden und alle Beweismittel zu organisieren, die die Erbstellung der rechtmäßigen Erben nachweist und es ermöglicht, den Erbschein zu erlassen.

Eine offene Nachlassangelegenheit kann auch dahingehend beschleunigt werden, dass Sie uns eine Vollmacht ausstellen, um für die Erbenermittlung notwendige Auskünfte aus Zivilstandsregistern, Einwohnermeldekarteien, Kirchenbüchern, Archiven und sonstigen Informationsquellen einzuholen und die zur Erbbeweisführung notwendigen Personenstandsurkunden anzufordern. Für das Nachlassgericht fallen keine Kosten an.

Vielleicht haben wir Sie auch schon darüber informiert, dass wir in einer Nachlassangelegenheit recherchieren oder den Erbscheinantrag vorbereiten. Möchten Sie den Sachstand wissen, dann kontaktieren Sie uns gern.